Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen
- von Maria Koch
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- 17 Aug., 2021
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Fokus liegt auf Fernablesung und Informationspflicht

Das Bundeskabinett beschloss die Novelle der Heizkostenverordnung, und setzt damit die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie der EU in deutsches Recht um. Der Fokus liegt dabei auf die Einführung von fernablesbaren Messgeräten sowie eine Informationspflicht an die Nutzer. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen. Dies ist für den 17. September 2021 geplant.
Die Novelle der Heizkostenverordnung sieht vor, dass zukünftig nur noch fernablesbare Messgeräte zur Verbrauchserfassung - zum Beispiel Heizkostenverteiler, Wärmemengenzähler oder Wasserzähler - eingebaut werden dürfen. Diese Vorgabe fällt an, wenn die Messgeräte erneuert oder neu installiert werden. Der Austausch einzelner Geräte ist davon nicht betroffen.
Die Geräte müssen neben der Fernablesung weitere Auflagen erfüllen: Zukünftig müssen die Messeinheiten kompatibel mit den Abrechnungsdienstleistern sein. Somit soll Dienstleister A die Geräte von Anbieter B auslesen können und umgekehrt. Dies hat den Vorteil, dass bei einem Wechsel des Abrechnungsdienstleisters die Messgeräte nicht zusätzlich kostenintesiv ausgetauscht werden müssen. Die Novelle gibt zusätzlich vor, dass die fernablesbare Ausstattung zur Verbrauchserfassung die sichere Anbidnung an ein Smart-Meter-Gateway nach dem Messstellenbetriebsgesetz bieten muss.
Die Frist für die Umsetzung läuft bis Ende 2026.
Mit der neuen Vorordnung kommt zudem die Mitteilungs- und Informationspflicht für (Gebäude)Eigentümer. Diese müssen den Nutzern der Wohnungen, bis Ende 2021 reglemäßig und ab 2022 monatlich, Informationen zu Verbräuche mitteilen, wenn fernablesbare Messgeräte vorhanden sind. Mit der Abrechnungen werden Angaben zu Brennstoffmix, erhobene Steuern sowie Vergleichsangaben mit dem Vorjahr verpflichtend. Die Mitteilung kann in Papier- oder digitaler Form erfolgen.
Was bedeutet dies für die Eigentümer?
Wir werden bei der Erneuerung von Messeinheiten darauf achten, dass diese die Vorgaben nach der Novelle der Heizkostenabrechnung erfüllen. Dort wo noch keine Geräte zur Verbrauchsermittlung vorhanden sind, werden wir den jeweiligen Eigentümern die Installation empfehlen und vorlegen. Ob und wie rechtlich Ausnahme zugelassen sind und diese dann ordnungsgemäßer Verwaltung entsprechen, kann zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht verbindlich angegeben werden.
Weiterhin werden wir die Zusammenarbeit mit den Abrechnungsdienstleister noch weiter ausbauen (müssen). Die Abrechnungsdienstleister werden die Informationen für die Mitteilungen an die Nutzer zur Verfügung stellten. Ob und wie (auch) die Kommunikation der Informationen an die Nutzer über die Dienstleister erfolgt, werden wir im Einzellfall klären und organisieren. Wir haben uns auf diesen Fall vorbereitet und führen zur Zeit ein Kundenportal ein.

Ab sofort bieten wir ein weiteres Produkt an: Eine Dienstleistung für Gemeinschaften in Eigenverwaltung. Dieses Dienstleistungsprodukt richtet sich an alle Wohnungseigentümergemeinschaften, die sich in Eigenverwaltung befinden - also durch einen Eigentümer verwaltet werden.
Dabei unterstützen wir den Verwalter bzw. den verwaltenden Eigentümer bei seiner Tätigkeit. Wir übernehmen die Buchhaltung als Grundlage für die Jahresabrechnung sowie den Wirtschaftsplan, und beraten zu allen Anlässen rund um die Verwaltung der WEG-Gemeinschaft. Davon sollen vor allem kleine familiäre Gemeinschaften profitieren, die gut und erfolgreich seit Jahren durch einen Eigentümer verwaltet werden.
Die Ansprüche an eine WEG-Verwaltung werden immer höher. Durch das Alter der Häuser kann es zum Beispiel zu einer umfangreichen Sanierungsmaßnahme kommen. Auf was muss man achten? Wie sollten die Beschlüsse aussehen? Für solche Frage stehen wir mit Rat und Tat zur Seite.

Aktuell führen wir unser neues Kundenportal Portal24
des Anbieters Immoware24 ein. Über das Kundenportal stehen nicht nur Dokumente wie zum Beispiel die Teilungserklärung zur Verfügung, sondern die Nutzer können über die Formulare direkt Anlässe (Tickets) erstellen. Diese erscheinen direkt im Verwaltungssystem und können so direkt von dem Mitarbeiter der Hausverwaltung bearbeitet werden. Weiterhin bleiben die Nutzer über die Tickets immer auf dem aktuellen Stand der Bearbeitung und können mit der Hausverwaltung zu diesem Anlass in Kontakt treten - was für alle Beteiligten von Vorteil ist.

Unser Büro ist ab dem 01.01.2022 nicht mehr per Fax erreichbar.
Die Anzahl der eingegangenen Fax-Nachrichten lag im Jahr 2021 im einstelligen Bereich. Gleichzeitig blockiert die Vorhaltung des Fax jedoch Ressourcen, welche wir sinnvoller einsetzen können. Aus diesem Grund haben wir uns entschieden, unsere Erreichbarkeit via Fax ab 2022 einzustellen.

Am 1. Dezember 2020 trat die Reform des Wohneigentums- und Modernisierungsgesetztes (WEMoG) in Kraft. Diese Reform brachte zahlrreiche Änderungen mit sich, wie zum Beispiel die Beschlussfassungen bei Eigentümerversammlungen, Kostenverteilungen oder die Regelung bei baulichen Veränderungen.
Wir haben für unsere Eigentümer eine Zusammenfassung erstellen lassen, welche wir den Eigentümern nun zur Verfügung stellen. Gerne übermitteln wir Ihnen vorab das Info-Blatt per E-Mail. Dafür senden Sie uns bitte kurz eine formlose Anfrage per E-Mail zu.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir aus urheberrechtlichen Gründen diese Zusammenfassung hier nicht zum Download anbieten können.

Eigentümerversammlungen sind nach wie vor das Mittel der Wahl, um Themen rund um die Gemeinschaft der Eigentümer zu besprechen und ggf. zu beschließen. Und jeder Eigentümer hat das Recht, bei der Verwaltung Anträge für die Tagesordnung zu stellen.
Wir haben dazu jedoch eine Bitte: Senden Sie uns Ihre Anträge - kurz & knapp erläutert - in Textform zu. Dies können Sie schriftlich, per E-Mail oder über ein Formular hier auf der Homepage erledigen.

Die Handwerksbetriebe in Deutschland beklagen seit längerer Zeit, dass Fachpersonal - also gut ausgebildete und erfahrene Mitarbeiter - immer schwerer zu finden ist. Dies führte bisher dazu, dass die personellen Kapazitäten der Firmen durchgehend voll ausgeschöpft waren. Die vollen Auftragsbücher der Firmen sorgten für Wartezeiten bei den Ausführungen. Arbeit sei genug da, jedoch fehlt das Personal.
Nun kommt ein weiteres Problem auf die Handwerks- und Fachbetriebe zu: Der Materialmangel. Die Tischler- und Zimmermanns-Betriebe bekommen kein Holz mehr, die Maurer kein Zement, die Dachdecker keine Schweißbahnen und die Heizungsbauer keine Bauteile. Der Fehlbestände sind branchenübergreifend.
Die Folgen sind unter anderem Preisanstiege, lange Wartezeiten und eine Ungewissheit, ob die Arbeiten überhaupt ausgeführt werden können. Die Betriebe können Anfragen zu Angeboten und Kostenvoranschlägen nicht mehr nachkommen oder die Preise für Material und die Verfügbarkeit nicht verbindlich kalkulieren.
Wir stehen mit unseren Handwerksbetrieben dazu in regelmäßigen Austausch und versuchen bei Problemen eine Lösung zu finden. Jedoch möchten wir aufgrund dieser besonderen Situation um Verständnis bitten, dass die Wartezeiten bei Ausführungen sowie die Erstellung von Angeboten aktuell noch höher ist, als in der Vergangenheit.

Die Reform des WEG macht es möglich: Die Erteilung einer Vollmacht zur Eigentümerversammlung ist jetzt in Textform möglich. Zukünftig können Vollmachten so zum Beispiel per E-Mail erteilt werden.
Wir bieten als Service für unserer Eigentümer zudem die Vollmachtserteilung direkt über unserer Homepage an. Sie müssen lediglich das Formular ausfüllen und auf "Senden" klicken.

Die Koch Hausverwaltungen gingen mit der Einführung des VoteWorks-Abstimmungssystem einen Schritt weiter in Richtung Digitalisierung in der Hausverwaltung. Mit der Einführung dieses System erfolgt die Abwicklung und Abstimmung effektiver. Aufwendige Verwaltung von Teilnehmerliste sowie und die Erfassung von Abstimmungsergebnissen gehören dann der Vergangenheit an. Zudem kann das Protokoll sofort nach der Versammlung erstellt und unterzeichnet werden.

Noch mehr Service bei Schadensmeldungen! Ab sofort können unsere Eigentümer und Mieter Schäden direkt als Ticker an unser Büro melden. Einfach den Button "Online-Schadensmeldung" betätigen - oder HIERklicken - und das Formular ausfüllen. Unsere Mitarbeiter werden sich dann möglichst schnell um Ihr Anliegen kümmern. Zudem halten wir Sie auf dem laufenden Stand der Dinge.
In dringenden (Not-)Fällen bitten wir um telefonische Kontaktaufnahme.
Bitte beachten Sie bei der Nutzung der Ticker-Meldung noch folgenden Hinweis:
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