Unsere Leistungen


NEU: Dynamische WEG-Verwaltung

  • Unser zeitgemäßer Verwaltervertrag für die Betreuung von Wohnungseigentümergemeinschaften.
  • Dabei setzen sich die Verwaltergebühren aus geringen Grundgebühren (ab 11,90 Euro) und einem prozentualem Anteil an der Jahreswirtschaftsleistung zusammen.
  • Zahlreiche Sonderleistungen sind in dem dynamischen Verwaltervertrag inkludiert.


Klingt kompliziert, ist aber ganz einfach: Wenn eine Gemeinschaft optimal agiert, sind meist - als Resultat - die Kosten für Bewirtschaftungs und Erhaltung geringer. Und so richtet sich die Verwaltergebühr auch nach den Kosten einer Gemeinschaft.


Online WEG-Verwaltung

  • Produkt zur Online-Verwaltung (Online-Verwalter). Damit betreten wir Neuland, und das Produkt soll ab 2027 an den Start gehen.
  • Das Produkt richtet sich an Wohneigentümergemeinschaften in Deutschland.
  • Sie haben Interesse? Gerne dürfen Sie sich dazu mit uns in Verbindung setzen.




Klassiche WEG-Verwaltung

  • Klassiche WEG-Verwaltung richtet sich an Eigentümergemeinschaften in Herne und angrenzenden Städten.




WEG-Verwaltung "Light"

Die WEG-Verwaltung "Light" wird entwickelt für...

  • ...kleine Gemeinschaften bis 10 Einheiten.
  • ...Gemeinschaften, die einen geringen Verwaltungsaufwand haben und von den geringeren Grundkosten profitieren möchten.
  • ...Gemeinschaften, die die Vorteile der Digitalisierung nutzen wollen.
  • ...Gemeinschaften in der Region NRW

Dienstleistung für Gemeinschaften in Eigenverwaltung

  • Unser Support für Gemeinschaften, bei denen ein Eigentümer zum Verwalter bestellt wurde bzw. sich in Eigenverwaltung befinden.
  • Wir übernehmen die Buchhaltung und die Jahresabrechnung, sowie die Erstellung des Wirtschaftsplans.
  • Wir beraten und unterstützen den Verwalter bei allen anfallenden Fragen und Anlässen.
  • Inklusive Kundenportal.
  • Deutschlandweit.
  • Festpreis 24,99 Euro je Monat und je Wohneinheit, unabhängig wie viele Einheiten die Gemeinschaft hat.*


*Vergütung pro Einheit laut Teilungserklärung (Zusätzliche Abrechnungseinheiten werden wie eine vollwertige Einheit laut Teilungserklärung vergütet). Sofern es sich bei Garagen, Stellplätze, Sonderflächen um eine separate Einheit laut Teilungserklärung handelt, beträgt die Vergütung dafür zusätzlich 2,98 Euro je Monat und je Einheit. Weitere Kosten können nach Zusatzleitungen gemäß Verwaltervertrag anfallen.