Novelle der Heizkostenverordnung beschlossen
Fokus liegt auf Fernablesung und Informationspflicht
Das Bundeskabinett beschloss die Novelle der Heizkostenverordnung, und setzt damit die Vorgaben der Energieeffizienzrichtlinie der EU in deutsches Recht um. Der Fokus liegt dabei auf die Einführung von fernablesbaren Messgeräten sowie eine Informationspflicht an die Nutzer. Der Bundesrat muss der Novelle noch zustimmen. Dies ist für den 17. September 2021 geplant.
Mit der neuen Vorordnung kommt zudem die Mitteilungs- und Informationspflicht für (Gebäude)Eigentümer. Diese müssen den Nutzern der Wohnungen, bis Ende 2021 reglemäßig und ab 2022 monatlich, Informationen zu Verbräuche mitteilen, wenn fernablesbare Messgeräte vorhanden sind. Mit der Abrechnungen werden Angaben zu Brennstoffmix, erhobene Steuern sowie Vergleichsangaben mit dem Vorjahr verpflichtend. Die Mitteilung kann in Papier- oder digitaler Form erfolgen.
Was bedeutet dies für die Eigentümer?









